Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).
Im Geschäftsjahr 2009 hat die SNP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:
Finanzberichte und Zwischenmitteilungen:
Finanzberichte 2009
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