Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).

Im Geschäftsjahr 2009 hat die SNP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:


Finanzberichte und Zwischenmitteilungen:


Directors' Dealings Mitteilungen gemäß § 15a WpHG


Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 25 oder § 26 WpHG
25.11.2009 Günter Weispfenning

Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Sollte eine Information an dieser Stelle nicht abrufbar sein, können Sie diese jederzeit kostenfrei bei SNP anfordern. Bitte kontaktieren Sie im Bedarfsfall unser Investor Relations Team.



Ihr Ansprechpartner

Investor Relations,

Petra Neureither

Vorstand Finanzen, Controlling und Personal

+49 6221 6425-616

+49 6221 6425-20

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