Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).
Im Geschäftsjahr 2006 hat die SNP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:
Directors' Dealings Mitteilungen gemäß § 15a WpHG
- 27.03.06 Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
- 27.03.06 Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
- 13.04.06 Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
- 19.06.06 Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
- 20.06.06 Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Zwischenbericht gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BörsG i.V.m. §§ 53 - 70 BörsZulV:
Seit dem 31.12. 2006 hat die SNP AG das Geschäftsjahr 2006 betreffende Informationen veröffentlicht:
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.