Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).

Im Geschäftsjahr 2006 hat die SNP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:


Directors' Dealings Mitteilungen gemäß § 15a WpHG

Zwischenbericht gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BörsG i.V.m. §§ 53 - 70 BörsZulV:

Seit dem 31.12. 2006 hat die SNP AG das Geschäftsjahr 2006 betreffende Informationen veröffentlicht:

Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.



Ihr Ansprechpartner

Investor Relations,

Petra Neureither

Vorstand Finanzen, Controlling und Personal

+49 6221 6425-616

+49 6221 6425-20

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