2012
Corporate Governance
Mit dem Begriff Corporate Governance verbinden wir eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zur Erzielung eines nachhaltigen Unternehmenswachstums unter Berücksichtigung unserer Aktionärsinteressen. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine offene und transparente Unternehmenskommunikation sind dabei für uns wesentliche Aspekte einer guten Corporate Governance, welche der nachhaltigen Schaffung von Mehrwert für das Unternehmen und unsere Aktionäre dient. Diesem Anspruch und grundlegendem Verständnis möchten wir mit den nachfolgenden Ausführungen zum Thema Corporate Governance Rechnung tragen.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB beinhaltet neben der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auch weitere Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Berichtsbestandteile der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB sind unter dieser Rubrik unserer Internetseite verfügbar.
Entsprechenserklärung 2011 von Vorstand und Aufsichtsrat der SNP AG zur Corporate Governance der Gesellschaft gemäß § 161 AktG
Die Entsprechenserklärung
Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, inwieweit den vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK) entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat sind verpflichtet, Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK im Rahmen der Entsprechenserklärung offenzulegen und zu erläutern. Die Entsprechenserklärung sowie umfangreiche Informationen zum Thema Corporate Governance werden im Rahmen des jeweiligen Jahresberichts und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations / Corporate Governance (www.snp.de/Investor-Relations/Corporate-Governance) zu jeder Zeit öffentlich zugänglich gemacht.
Entsprechenserklärung 2011 von Vorstand und Aufsichtsrat der SNP AG zur Corporate Governance der Gesellschaft gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner AG ("SNP AG") erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird.
| 1. Ziff. 3.8 Abs. 3 DCGK | Der Kodex empfiehlt in Ziff. 3.8 DCGK, bei Abschluss von Haftpflichtversicherungen für Aufsichtsratsmitglieder (sog. Directors and Officers Liability Insurances - D&O-Versicherung) einen Selbstbehalt vorzusehen. Die SNP AG ist der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht verbessert werden. Die bestehenden D&O-Versicherungen für Mitglieder des Aufsichtsrats der SNP AG sehen daher bislang in Abweichung von Ziff. 3.8 DCGK keinen Selbstbehalt vor. Die SNP AG wird insofern auch künftig von der Empfehlung in Ziff. 3.8 DCGK abweichen. |
| 2. Ziff. 4.2.1 Satz 1 DCGK | Gemäß Ziff. 4.2.1 Satz 1 des Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Frau Petra Neureither ist mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Mai 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Andrew Watson wurde zum 17. August 2011 zum Vorstandsmitglied bestellt. Damit hat die SNP AG der Empfehlung in Ziff. 4.2.1 Satz 1 des Kodex im Zeitraum vom 20. Mai 2011 bis 16. August 2011 nicht entsprochen. Seit dem 17. August 2011 entspricht die SNP AG der Empfehlung. |
| 3. Ziff. 5.1.2 Abs. 1 Satz 3 DCGK | In Abweichung von der Empfehlung in Ziff. 5.1.2 Abs. 1 Satz 3 DCGK hat der Aufsichtsrat bislang keine konkrete langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand aufgestellt. Da es sich bei den bis 19. Mai 2011 amtierenden Vorstandsmitgliedern der SNP AG um die Gründungsmitglieder der Gesellschaft handelte und bis Februar 2011 nicht absehbar war, dass Vorstandsmitglieder die Gesellschaft verlassen werden, war eine solche Nachfolgeplanung bis dahin nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat wird künftig der Empfehlung entsprechen und gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. |
| 4. Ziff. 5.3.1 bis 5.3.3 DCGK |
Entgegen der Kodex-Empfehlungen in Ziff. 5.3.1 bis 5.3.3 hat der Aufsichtsrat derzeit keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nur aus drei Mitgliedern. Die Bildung von Ausschüssen neben dem Aufsichtsratsplenum erscheint daher nicht sinnvoll, zumal Ausschüsse, die anstelle des Aufsichtsratsplenums Beschlüsse fassen sollen, ebenfalls mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein müssten. Von der Kodex-Empfehlung in Ziff. 5.3.2 (Bildung eines Prüfungsausschusses) wird erst seit dem 19. Mai 2011 abgewichen. |
| 5. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK | Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 2 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Entgegen der Kodex-Empfehlung hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt und hat damit auch den übrigen Empfehlungen der Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 des Kodex nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat besteht nur aus drei Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund sieht der Aufsichtsrat keinen Vorteil darin, sich durch konkrete Zielsetzungen selbst zu binden. Vielmehr soll dem Aufsichtsrat die Flexibilität erhalten bleiben, bei seinen Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien stets dem Einzelfall Rechnung tragen und die Kandidaten mit der bestmöglichen Qualifikation berücksichtigen zu können. Nach Auffassung des Aufsichtsrats geht mit der Benennung und Publikation konkreter Ziele und deren regelmäßiger Anpassung außerdem ein nicht unerheblicher Aufwand einher, der mit Blick auf die Beteiligungsstruktur und Größe der Gesellschaft sowie mit Blick auf die Größe des Aufsichtsrats und die nochmals gestiegene Arbeitsbelastung des Gremiums nicht gerechtfertigt erscheint. |
| 6. Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 DCGK | Entgegen Ziff. 5.4.6 Absatz 1 Satz 3 DCGK berücksichtigt die SNP AG bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht, da aus Sicht der SNP AG ein zusätzlicher Leistungsanreiz für die Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht erforderlich ist. Eine höhere Vergütung hätte zu keinem gesteigerten Engagement der betreffenden Aufsichtsratsmitglieder geführt, zumal sich alle Aufsichtsratsmitglieder bereits heute vorbildlich für das Wohl der Gesellschaft und ihrer Aktionäre einsetzen. Zudem hat der Aufsichtsrat der SNP AG derzeit keine Ausschüsse gebildet. |
| 7. Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 DCGK | Entgegen Ziff. 5.4.6 Absatz 2 Satz 1 DCGK erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der SNP AG neben einer festen Vergütung keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Gesellschaft gewährt ihren Aufsichtsräten eine angemessene Festvergütung und hat sich bisher gegen eine Aufspaltung dieser Vergütung in feste und variable Komponenten entschieden, da letztere - wenn auch oftmals theoretisch - das Risiko bergen, dass Entscheidungen des Aufsichtsrats nicht ausschließlich zum Wohl der Gesellschaft, sondern auch mit der Zielrichtung, auf eine Erhöhung von variablen Vergütungskomponenten hinzuwirken, getroffen werden könnten. |
| 8. Ziff. 7.1.2 Satz 4 DCGK | Entgegen der Kodex-Empfehlung in Ziff. 7.1.2 Satz 4 wurde der Konzernabschluss erst am 11. April 2011 veröffentlicht. Die Verzögerung ist auf die Veränderungen im Aufsichtsrat und die erforderliche gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zurückzuführen. Die Gesellschaft wird der Empfehlung in Ziff. 7.1.2 Satz 4 des Kodex künftig entsprechen. |
Heidelberg, den 8. März 2012
SNP Schneider-Neureither & Partner AG
| Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat |
| Dr. Andreas Schneider-Neureither | Thomas Volk |
Die SNP AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über eine duale Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser beiden Organe sind gesetzlich jeweils klar geregelt und personell getrennt. Im Folgenden werden die Arbeitsweise, Zuständigkeiten und personelle Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates der SNP AG eingehender erläutert.
Grundlegendes Prinzip einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung und -kontrolle ist für die SNP AG die Gewährleistung einer effizienten und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit der Mitglieder. Um die Unabhängigkeit der Führungspersonen der Gesellschaft in ihren Entscheidungen von Vorgaben und Weisungen nahestehender Dritter zu fördern, werden im Rahmen der nachfolgenden Berichterstattung diejenigen Mandate der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder offengelegt, die diese bei anderen Gesellschaften bekleiden. Darüber hinaus nahm kein Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden börsennotierten Aktiengesellschaften wahr. Des Weiteren traten im Geschäftsjahr 2011 keine Interessenskonflikte auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen waren.
Aufsichtsrat und Vorstand der SNP AG haben im Geschäftsjahr 2011 in fünf gemeinsamen Sitzungen die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens sowie eine Reihe von Einzelthemen beraten und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus haben weitere telefonische Beratungen des Aufsichtsrats stattgefunden; insgesamt vier Beschlüsse wurden in Form von Umlaufverfahren gefasst.
Der Vorstand nimmt innerhalb der SNP AG die operative Führung wahr und verantwortet gegenüber dem Aufsichtsrat die Umsetzung und die Resultate der Unternehmensstrategie. Als Leitungsorgan führt der Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen somit gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und treffen Grundsatzentscheidungen zur Geschäftspolitik und -strategie in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. In diesem Sinn informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragestellungen, die Geschäftsentwicklung, die Gewährleistung der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Diese Informations- und Berichtspflichten des Vorstands werden vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands detailliert festgelegt. Der Vorstand der SNP AG setzte sich im Geschäftsjahr 2011 bis zum 19. Mai 2011 aus zwei Personen, den Gründungsmitgliedern des Unternehmens, Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither und Frau Petra Neureither, zusammen. Die durch das Ausscheiden von Frau Petra Neureither bedingte Vakanz wurde mit der Bestellung von Herrn Andrew Watson zum 17. August 2011 beendet. Die derzeitige Amtszeit von Herrn Dr. Schneider-Neureither endet am 30. September 2012, die von Herrn Watson am 31. Dezember 2014. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. November 2011 wurde Herr Dr. Schneider-Neureither für eine weitere Amtszeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 31. Dezember 2015 zum Vorstandsmitglied bestellt und zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens in regelmäßigen Abständen zu beraten und zu überwachen. Da wichtige Entscheidungen der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist dieser in die Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
Der Aufsichtsrat der SNP AG besteht aus drei Mitgliedern. Bei den Vorschlägen zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zeichnen sich dementsprechend durch ihre langjährige Erfahrung als Führungskräfte in maßgeblichen Positionen großer deutscher Unternehmen und ihre besonderen Kenntnisse über Markt- und Produktrisiken im Kerngeschäft der SNP AG aus. Insbesondere verfügen sie über Erfahrung im Bereich der internationalen Expansion. Sie gewährleisten somit eine möglichst effektive Unternehmensaufsicht und Unterstützung des Vorstandes in Fragen zur strategischen Ausrichtung.
Im Aufsichtsrat der SNP AG gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 folgende Änderungen: Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Martin Boll (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herr Rainer Kaiser haben mit Wirkung zum 9. Februar 2011 ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder niedergelegt. Als Nachfolger für die ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 4. April 2011 die Herren Dr. Thomas Heidel und Dr. Michael R. Drill für den Zeitraum bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2011 bestellt. Nach der Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dieter Matheis mit Wirkung zum 6. April 2011 wurde durch weiteren Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 26. April 2011 Herr Klaus Weinmann gemäß § 104 AktG bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2011 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. In der Hauptversammlung am 19. Mai 2011 wurden die Herren Thomas Volk, Dr. Michael R. Drill und Klaus Weinmann für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, also bis Beendigung der Hauptversammlung 2012, zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte Herrn Volk zum Vorsitzenden und Herrn Dr. Drill zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange und Repräsentation des Gremiums nach außen wahr. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, also nun der anstehenden Hauptversammlung am 24.05.2012. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der SNP AG sind keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands. Eine Effizienzprüfung des Aufsichtsrats der SNP AG erfolgt einmal jährlich anhand einer Checkliste zur Selbstevaluation.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll. Aufgrund der bei einem dreiköpfigen Aufsichtsratsgremium unvermeidbaren Personenidentität der Ausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder hat der Aufsichtsrat der SNP AG derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Mitglieder des Gremiums befinden somit in gemeinsamer Verantwortung über alle zu entscheidenden Sachverhalte.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt dem Aufsichtsrat in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 und 3 DCGK, für seine Zusammensetzung konkrete Ziele zu benennen und diese sowie den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Aufsichtsrat kommt der Empfehlung zur Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung nicht nach und veröffentlicht deshalb auch keinen diesbezüglichen Bericht.
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SNP AG sowie hochrangige Mitarbeiter und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen ("Führungspersonen") den Erwerb und die Veräußerung von SNP-Aktien und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenlegen, sofern der Wert der getätigten Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von 5.000,00 € übersteigt. Auf Grundlage der der SNP AG gemeldeten Informationen über Aktiengeschäfte und Transaktionen (welche wiederum im Rahmen der Meldungspflicht des Unternehmens sowohl auf unserer eigenen als auch auf der Webseite der DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH) veröffentlicht wurden) können folgende Angaben gemacht werden.
Ziffer 6.6 Absatz 1 Satz 1 DCGK empfiehlt, dass der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern angegeben werden soll, wenn er direkt oder indirekt größer als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Nach Ziffer 6.6 Absatz 1 Satz 2 DCGK soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden, wenn der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien übersteigt.
Die Mitglieder des Vorstands hielten am 31. Dezember 2011 mittelbar sowie unmittelbar insgesamt rund 29% (331.301 Stück) SNP-Aktien.
Bezugsrechte auf weitere Aktien der SNP AG sind von der Gesellschaft nicht begründet worden. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über den Bestand an SNP-Aktien je Vorstandsmitglied und dessen Veränderung im Geschäftsjahr 2011.
Die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder halten keine Anteile an der SNP AG. Bezugsrechte auf weitere Aktien der SNP AG sind von der Gesellschaft nicht begründet worden. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über den Bestand an SNP-Aktien je Aufsichtsratsmitglied und die Veränderung des Bestands im Geschäftsjahr 2011.
Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts. Er hat als wesentliches Element guter Corporate Governance den Anspruch, die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrates transparent und verständlich gegenüber den Aktionären und unternehmerischen Anspruchsgruppen darzustellen. Dabei fasst der Vergütungsbericht die Grundsätze zusammen, welche auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SNP Anwendung finden. Er erläutert zum einen Höhe und Struktur des Vorstandseinkommens und zeigt auf, dass mit den variablen Lohnbestandteilen auch eine regelmäßige Anpassung an die aktuellen Marktgegebenheiten erfolgt. Zum anderen legt der Vergütungsbericht Rechenschaft über die Vergütung des Aufsichtsrats ab.
Allgemeine Erläuterungen zur Vorstandsvergütung
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ("VorstAG") der Gesamtaufsichtsrat zuständig, was auch zuvor schon Praxis der SNP AG war. Die Struktur des Vergütungssystems sowie dessen konkrete Ausgestaltung wird vom Aufsichtsrat regelmäßig beraten und überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands insgesamt sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes. Damit kommt die SNP AG bereits derzeit den neuen Anforderungen des VorstAG nach.
Für das Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Festlegung der variablen Vorstandsvergütung teilweise noch auf Grundlage der jährlichen Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Mit den Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtsjahr wurden auch die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der SNP AG an die neuen Erfordernisse des VorstAG angepasst. Entsprechend § 87 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG wurde in den neuen Vorstandsverträgen die variable Komponente der Vorstandsvergütung auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage umgestellt. Der Dienstvertrag von Herrn Andrew Watson wurde bereits auf Basis dieser Erfordernisse abgeschlossen. Der bestehende Dienstvertrag von Herrn Dr. Schneider-Neureither läuft in diesem Jahr aus. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Schneider-Neureither in seiner Sitzung von 25.11.2011 für eine weitere Amtszeit zum Vorstand bestellt und mit Wirkung ab 01.10.2012 einen neuen Dienstvertrag abgeschlossen, der die Erfordernisse des VorstAG berücksichtigt.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen und setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum, Nebenleistungen und Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten auf der Geschäftsentwicklung des Unternehmens beruhen.
• Das Fixum
wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Versicherungsprämien sowie der privaten Dienstwagennutzung bestehen. Als Vergütungsbestandteil stehen diese Nebenleistungen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu, sind vom einzelnen Vorstandsmitglied jedoch individuell zu versteuern.
• Die Höhe der variablen Vergütung
ist von der Entwicklung des Konzern-EBIT abhängig. Im Geschäftsjahr 2011 lag die variable Vergütung bei 2,4% bzw. 1,3% des erreichten EBIT im SNP-Konzern. Im Vorjahr wurde kein Bonus für die Vorstände entrichtet, da die Zielerreichung unterhalb der für eine variable Vergütung ausschlaggebenden Grenze von 80% lag.
• Die im Geschäftsjahr 2011 neu geschlossenen Dienstverträge enthalten darüber hinaus eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (Long-term Incentive)
. Grundlage dieser Komponente sind die an einem festgelegten Ziel gemessenen Earning before tax (EBT) pro Aktie über die Laufzeit von drei Jahren Die Festlegung des Zieles erfolgt durch den Gesamtaufsichtsrat. Die Auszahlungen sind auf 150.000 € für ein Vorstandsmitglied begrenzt.
Die Zusammensetzung der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 ergibt sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Schaubildern:
Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder haben eine Laufzeit von 3 Jahren. Sie können von den Vorstandsmitgliedern innerhalb einer Frist von 6 Monaten bzw. im Rahmen der neuen Dienstverträge innerhalb einer Frist von 18 Monate auf Monatsende ordentlich gekündigt werden. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds bestehen keine gesonderten Regelungen außer für die Bemessung der variablen Vergütung. Sofern ein Vorstandsmitglied unterjährig ausscheidet, gilt folgende Regelung:
• Bei Ablauf des Geschäftsjahres, innerhalb dessen das Vorstandsmitglied ausgeschieden ist, wird zunächst festgestellt, ob im Hinblick auf den EBIT des SNP-Konzerns mindestens eine 80%-ige bzw. im Rahmen des neuen Dienstvertrages mindestens eine 70%-ige Zielerreichung erfolgt ist, so dass dem Grunde nach ein Bonus-Anspruch besteht.
• Sofern dies der Fall ist, wird der dem Grunde nach bestehende Bonus-Anspruch an das unterjährig ausgeschiedene Vorstandsmitglied in zeitanteiliger Höhe bis zum Datum seines Ausscheidens ermittelt.
• Der nach diesem Verfahren festgestellte Bonus-Betrag ist sodann im März des darauffolgenden Jahres an das ausgeschiedene Vorstandsmitglied zu zahlen.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern aus Anlass des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds in einer Aufhebungsvereinbarung eine abschließende Regelung der Vergütungsansprüche erfolgt, durch welche auch ein etwaiger Bonus-Anspruch des Vorstandsmitglieds erfasst wird.
Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2011
Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2011 gewährte Gesamtvergütung beläuft sich auf insgesamt 899.698,59 €. Einzelheiten der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle:
Zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsleistungen und Pensionskassenzusagen hat die Gesellschaft zu Gunsten der Vorstandsmitglieder eine Directors and Officers (D&O) Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die jährliche Versicherungsprämie in Höhe von 7.021,00 € (5.900,00 € zuzüglich 19% Versicherungssteuer) umfasst auch die D&O-Versicherung der Aufsichtsratsmitglieder. Eine auf den Tätigkeitszeitraum anteilige Versicherungsprämie pro Person ist in der Tabelle in den Versicherungsleistungen enthalten.
Vorschüsse oder Kredite an Vorstandsmitglieder oder zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse
Im Geschäftsjahr 2011 wurde dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Schneider-Neureither ein Vorschuss für Reisekosten in Höhe von 4.000,00 € gewährt. Darüber hinaus wurden keinem der Vorstände ein Darlehen, Kredit oder Vorschuss gewährt. Des Weiteren ging die SNP AG auch keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr ein.
Rückstellungen für Pensionszusagen gegenüber Vorstandsmitgliedern
Für die Pensionszusagen gegenüber Dr. Andreas Schneider-Neureither und Frau Petra Neureither hat die SNP AG Pensionsrückstellungen gemäß IFRS in Höhe von 74 T€ (im Vorjahr 81 T€) gebildet. Für die Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder orientiert sich an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Sie setzt sich nach § 6 Abs. 20 der Satzung aus einer festen jährlichen Vergütung, dem Sitzungsgeld und dem Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen zusammen. Eine erfolgsbezogene Komponente der Vergütung existiert nicht. Da das kontinuierliche Firmenwachstum auch den Arbeitsaufwand für die Aufsichtsratsmitglieder deutlich erhöht hat, wurde im Rahmen der 10. ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2011 die Aufsichtsratsvergütung neu festgesetzt. Seit dem Geschäftsjahr 2010 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit neben der Erstattung ihrer Auslagen und einem Sitzungsgeld von 1.000,00 € je Aufsichtsratssitzung einen Festbetrag in Höhe von 10.000,00 € je Geschäftsjahr. Entsprechen der Maßgabe des Deutschen Corporate Governance erhält der Vorsitzende das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Zusätzlich wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in die Deckung einer von der Gesellschaft abgeschlossenen Directors and Officers (D&O) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € je Aufsichtsratsmitglied einbezogen. Daraus ergibt sich die Zusammensetzung der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 in aggregierter Form wie folgt:
Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2011
Die den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2011 gewährte Gesamtvergütung beläuft sich auf insgesamt 71.259,72 €. Es bestanden keine Darlehensforderungen gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die nachfolgende Tabelle stellt die Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 und die individuellen Bezüge je Aufsichtsrat dar:
Die Gesellschaft hat zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Directors and Officers (D&O) Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die jährliche Versicherungsprämie in Höhe von 7.021,00 € (5.900,00 € zuzüglich 19% Versicherungssteuer) umfasst auch die D&O-Versicherung der Vorstandsmitglieder. Eine auf den Tätigkeitszeitraum anteilige Versicherungsprämie pro Person ist in der Tabelle dargestellt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Thomas Volk hat im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund eines Beratungsvertrags vom 6. Juni, dem der Aufsichtsrat der SNP AG am selben Tag zugestimmt hatte, Beratungsleistungen für die SNP AG erbracht. Für die erbrachten Beratungsleistungen hat Herr Volk im Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 16.500,00 € zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.
